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Deutsche Marine

    Der Erlass zu Dresden

    Von Heinz Schulte

    (Heinz Schulte ist Mitglied des Vorstandes des DMI) 

Es ist erst das dritte Mal in der Geschichte der Bundeswehr, dass die Führungsstruktur in den Streitkräften, im Ministerium und untereinander neu geregelt worden ist. Dem „Blankeneser Erlass“ von 1970 folgte der „Berliner Erlass“ unter Verteidigungsminister Struck – und nun der „Dresdner Erlass“. Im Vergleich zu den Vorgängern spiegelt der Dresdner Erlass einen zweifachen Paradigmenwechsel wider: Im Sommer 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt; mit dem neuen Erlass ist die Position des General- inspekteurs substantiell gestärkt worden. Die Inspekteure der Teilstreitkräfte, der SKB und der Sanität sind nicht länger Teil des Ministeriums. Die Erwartung an die Inspekteure hat der Minister unmissver- ständlich formuliert: „Sie sind die Force Provider. Die Doppelfunktion als militärische Führer und als ministerielle Abteilungsleiter war früher vielleicht richtig. Heute wirkt es eher wie eine wechselseitige Behinderung. Die Inspekteure sollen mehr Soldaten als Abteilungsleiter sein.“ Künftig mehr Soldat als Abteilungsleiter!

Und Force Provider ist mehr Steller von Truppe! Es ist die Konzentration auf alle Facetten des Kernauftrages, den Einsatz. Nun kann man trefflich in Nostalgie schwelgen, wie es war, als die Inspekteure noch auf der Hardthöhe saßen und Teil des Ministeriums waren. In der April- Ausgabe des MF wird der ehemalige Inspekteur der Marine, Vizeadmiral a.D. Lutz Feldt, zitiert: „Vielleicht müsste umgekehrt gefragt werden, wie groß der Einfluss der Inspekteure war, als sie im Ministerium saßen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das sehr unterschiedlich war und sehr stark von der politischen Führung abhing. Die einen ließen sich beraten, andere eher nicht.“ Es gibt eine neue Lage: Die Marine sitzt künftig in Rostock und kann, wenn sie will, schnell in Berlin sein.

Halten wir die Kernaussagen des Dresdner Erlasses fest:

  • Der Generalinspekteur (GI) der Bundeswehr ist als militärischer Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr Teil der Leitung des BMVg. Er ist für die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie für die Führung der Streitkräfte verantwortlich. Die Streitkräfte sind dem GI in jeder Hinsicht unterstellt.
     
  • Die Inspekteure führen ihre Teilstreitkraft beziehungsweise ihren militärischen Organisationsbereich außerhalb des BMVg und sind unmittelbare Vorgesetzte aller Soldaten ihrer Organisationsbereiche.
     
  • Der GI beruft unter seinem Vorsitz einen Militärischen Führungsrat (MFR) ein, um gemeinsame Angelegenheiten der Streitkräfte von grundsätzlicher Bedeutung zu erörtern. Der MFR dient der streitkräftegemeinsamen Willensbildung und der Vorbereitung von Entscheidungen des GI. Formale Entscheidungskompetenzen kommen dem MFR nicht zu.

Man kann dies als Schwächung der Inspekteure auslegen, muss es aber nicht. Es kann im Gegenteil Chance sein, den Neuanfang angesichts veränderter Rahmenbedingungen – Aussetzung der Wehrpflicht, neue NATO-Struktur, Hinwendung der Amerikaner zum Pazifik und Indischen Ozean – zu wagen und konsequent umzusetzen. Jeder Inspekteur hat die Freiheit – innerhalb der Vorgaben an (Sterne-)Dienstposten – seinen eigenen Bereich konzeptionell und strukturell zu gestalten. Er kann neue Herausforderungen und Änderungen des Profils in der Gliederung seines Kommandos abbilden. Maritimes Denken muss nun von Rostock nach Berlin ausstrahlen. Und es wird künftig sicherlich nicht weniger Erwartung an und Abrufen von maritimen Fähigkeiten geben. Wir können uns kein künftiges Einsatzszenario vorstellen, in dem die maritime Komponente vernachlässigt werden kann.

Die Musik spielt in Berlin – es wird allerdings ein schnelleres Stück aufgeführt im Vergleich zum beschaulichen Bonn. Der Dresdner Erlass gibt lediglich den neuen strukturellen Rahmen vor, der konzeptionell und intellektuell mit Leben erfüllt werden muss. Es ist nun an der „maritimen Community“ – die nicht auf Uniformträger mit breiten goldgelben Kolbenringen beschränkt ist –, den Diskurs zu wagen und „Unter die Linden“ zu tragen. Auch eine Folge des Dresdner Erlasses: Die Teilstreitkräfte müssen sich in Berlin konzeptionellintellektuell messen; in der Hauptstadt will man neue Argumente hören und überzeugt werden. Auch das geht von Rostock.

Somit ist die Geschäftsgrundlage, die der aktuelle Erlass vorgibt, nicht schlechter oder besser – sie ist anders. Und bekanntlich sind Strukturen so gut oder schlecht wie die Handelnden, denen sie anvertraut sind. Das bereits erwähnte Zitat von Admiral Feldt bestätigt diese, gewiss nicht neue, Erkenntnis. Schließen wir unseren kurzen Exkurs nach Dresden mit der Zuversicht, dass die Marine der neuen Herausforderung gerecht wird, denn: Der Weite des Horizonts hat man sich auf See jederzeit zu stellen!


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